Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 29.04.1986

Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1986 - VIII ZR 34/85   

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https://dejure.org/1986,2020
BGH, 26.02.1986 - VIII ZR 34/85 (https://dejure.org/1986,2020)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1986 - VIII ZR 34/85 (https://dejure.org/1986,2020)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - VIII ZR 34/85 (https://dejure.org/1986,2020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusage einer Mietzinssenkung bei Abschluss eines Mietänderungsvertrages im Hinblick auf die Verlängerung der Vertragsdauer - Vorzeitige Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter unter Berufung auf die fehlende Schriftform des Änderungsvertrages - Entbehrlichkeit der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietzinssenkung; Rückforderung wegen mangelnder Zweckerreichung; Ungerechtfertigte Bereicherung des Mieters; Mietänderungsvertrag, fehlende Schriftform; Mietzinssenkung, vertragliche wegen Änderung der Vertragsdauer; Vertragsdauer u. Mietzinssenkung; Beendigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 566, 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2
    Nachforderung gesenkten Mietzinses nach Vertragsverlängerung bei Kündigung des Mieters aufgrund fehlender Schriftform der Verlängerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 944
  • MDR 1986, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1970 - VIII ZR 77/69

    Vorpachtrecht des Grundstückspächters

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - VIII ZR 34/85
    Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 2. Dezember 1970 - VIII ZR 77/69 (BGHZ 55, 71), das einen arideren Sachverhalt betrifft, und zwar die Wahrung der gesetzlichen Schriftform für den - neuen selbständigen - Pachtvertrag zwischen dem Vorpachtberechtigten und Vorpachtverpflichteten, der durch Ausübung des Vorpachtrechts, welche nicht der Schriftform bedarf, zustande gekommen war, nachdem der Verpflichtete einen gemäß §§ 126, 566 BGB formgültigen Pachtvertrag mit einem Dritten abgeschlossen hatte.
  • BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 124/65

    Kündigung eines Vertrages über die Zurverfügungstellung von

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - VIII ZR 34/85
    Das gilt auch für das Senatsurteil vom 5. Juli 1967 - VIII ZR 124/65 (= WM 1967, 907 = MDR 1968, 42).
  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 253/85

    Berechnung des Zeitpunkts der frühestmöglichen Kündigung eines Mietvertrages;

    Zwar hat der Bundesgerichtshof auch gegenüber der Formvorschrift des § 566 BGB den Einwand des Rechtsmißbrauchs gelegentlich durchgreifen lassen (vgl. BGHZ 65, 49, 55 [BGH 02.07.1975 - VIII ZR 223/73]; Soergel/Kummer aaO § 566 Rz. 28 m. w. Nachw.; Wolf/Eckert aaO Rz. 38; s. zur Problematik aus jüngster Zeit auch Senatsurteil vom 26. Februar 1986 - VIII ZR 34/85, WM 1986, 772 unter II. 2).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98

    Überraschende Sonderkündigungsklausel

    Auf die Frage, ob es der HAFAG nach den Rechtsgrundsätzen von Treu und Glauben im Rechtsverkehr versagt gewesen wäre, sich auf den Formmangel zu berufen (vgl. dazu BGH NJW 1971, 131; NJW 1975, 1653; NJW-RR 1986, 944 und NJW 1987, 948; MünchKomm/Voelskow, aaO, § 566 Rn. 8 FN. 17 und Rn. 17), kommt es im Streitfall nicht an, weil die Klägerin als Grundstückserwerberin und demnach in erster Linie durch § 566 BGB geschütztes Rechtssubjekt für den Formmangel nicht verantwortlich ist.
  • OLG München, 12.04.1996 - 21 U 3923/95

    Abtretbarkeit von Herausgabeansprüchen und Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung -

    a) Die Voraussetzungen für einen Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BGB (vgl. BGH LM § 812 BGB Nr. 41; NJW-RR 1986, 944/945 - II 4, a; Palandt-Thomas a.a.O. § 812 Rdnr. 86 f. m.w.N.) liegen nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.04.1986 - 2 WF 78/86   

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https://dejure.org/1986,4876
OLG Frankfurt, 29.04.1986 - 2 WF 78/86 (https://dejure.org/1986,4876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.1986 - 2 WF 78/86 (https://dejure.org/1986,4876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 1986 - 2 WF 78/86 (https://dejure.org/1986,4876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des Verzichts der Geltendmachung eines Anspruchs auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114 ff, 323
    Prozeßkostenhilfe; Erhebung einer Abänderungsklage; Auswirkungen des Verzichts der derzeitigen Geltendmachung eines Anspruchs auf die Gewährung von Prozeßkostenhilfe.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 944
  • FamRZ 1986, 1231
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 11.09.2012 - 6 WF 113/12

    Beendigung der Beistandschaft des Jugendamtes im Kindesunterhaltsverfahren

    Solange der Gläubiger jedoch den Titel in nicht abgeänderter Form in Händen hält, droht eine jederzeitige Vollstreckung in Höhe des titulierten Betrages (OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 1938; im Ergebnis auch OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 944; Zöller-Philippi, 29. Aufl., § 114 Rdnr. 32).
  • OLG Köln, 25.07.2005 - 4 WF 104/05

    Familienrecht - Zur Frage der Mutwilligkeit der Klageerhebung

    Eine Klageerhebung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint unter diesen Umständen mutwillig im Sinne von § 114 ZPO, so dass derzeit keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. dazu auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114 Rn. 32 mit Bezug auf OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 944 sowie - mit Blick auf die Vollstreckungsabwehrklage - Rn. 31 mit Bezug auf OLG Bamberg FamRZ 1992, 456).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2000 - 10 WF 3483/00

    Versagung der Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Herabsetzung des titulierten

    Etwas anderes könnte nach Beendigung der Beistandschaft gelten (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1986, Seite 1231: Ein - von seiten der Partei erklärter - Verzicht bleibt hinter einem Anerkenntnis des Klageanspruchs deutlich zurück und stellt den Antragsteller daher nicht klaglos).
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